Strafbefehl erhalten? Ihr Fachanwalt für den Einspruch!
Einstellung statt Verurteilung – in vielen Fällen ist das möglich. Oft sogar ohne Hauptverhandlung. Kostenlose Ersteinschätzung vom Fachanwalt für Strafrecht.
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IHR ANWALT BEI Strafbefehlen
Fachanwalt für Strafrecht – bundesweit an Ihrer Seite
in Strafbefehl ist kein Grund zur Panik – aber auch kein Grund zur Untätigkeit. Mit der richtigen Verteidigungsstrategie lassen sich viele Verfahren einstellen, Geldstrafen reduzieren oder andere nachteilige Folgen abwenden. Als Fachanwalt für Strafrecht (und Verkehrsrecht) vertrete ich Sie professionell und engagiert – egal, welches Delikt Ihrem Strafbefehl zugrunde liegt.
Fachanwalt für Strafrecht
Spezialisierung und Erfahrung im Strafrecht – dort, wo es bei einem Strafbefehl zählt.
Bundesweite Vertretung
Ich helfe Ihnen – egal wo Ihr Verfahren läuft. Strafbefehlsverfahren lassen sich in vielen Fällen schriftlich erledigen, also ohne Hauptverhandlung.
Kostenlose Ersteinschätzung
Unverbindliches und kostenloses Erstgespräch zur Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten.
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MEINE ZIELE für Sie
Was ich für Sie erreichen kann
Jeder Fall ist anders – aber die Ziele sind gleich. Und oft erreichbar.
Verfahrenseinstellung
Viele Strafbefehlsverfahren enden ohne Verurteilung – vor allem durch Einstellung gegen eine Geldauflage gem. § 153a StPO. Keine Vorstrafe, kein Eintrag im Führungszeugnis. Das hat höchste Priorität und ist oft realistischer als ein Freispruch. In geeigneten Fällen lohnt es sich natürlich, um den Freispruch zu kämpfen.
Geldstrafe reduzieren
Die Geldstrafe im Strafbefehl ist häufig zu hoch angesetzt – sei es bei der Anzahl der Tagessätze oder bei der Tagessatzhöhe. Beides lässt sich in vielen Fällen korrigieren. Schon ein kurzes Gespräch zeigt, ob hier Spielraum besteht.
Hauptverhandlung vermeiden
Viele Menschen scheuen den Einspruch, weil sie Angst vor einer Hauptverhandlung haben. Dabei lässt sich in vielen Fällen auch nach einem Einspruch noch eine Einstellung erreichen – ganz ohne Gerichtstermin. Und selbst wenn es zur Hauptverhandlung kommt: Mit einem erfahrenen Verteidiger an Ihrer Seite ist das kein Grund zur Sorge.
Sprechen wir über Ihren Strafbefehl!
Ihre Anfrage ist kostenlos und selbstverständlich vertraulich. Füllen Sie das Formular aus und wir sprechen ausführlich über Ihren Strafbefehl.
Ich melde mich in der Regel innerhalb weniger Stunden. Gerne können Sie mir auch schreiben, wann ich Sie am besten erreichen kann. Ich freue mich auf Ihre Nachricht!
Schneller Rückruf binnen weniger Stunden
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Beratung vom Fachanwalt
Sehr schnelle Reaktion nach kostenloser Erstberatung, freundlich und einfühlsam. Habe sofort im Anschluss eine E-Mail bekommen welche Unterlagen für meinen Fall benötigt werden. Klasse Reaktion. Recht herzlichen Dank Herr Popken.
Bewertung auf anwalt.de
06.12.2021
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Kostenlose Ersteinschätzung vom Fachanwalt
Wichtige Fragen zu Ihrem Strafbefehl, die wir in einer Erstberatung klären können:
Lohnt der Einspruch?
Nicht immer kann ein Einspruch die Lage verbessern. Ich geben Ihnen eine offene und ehrliche Einschätzung, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Strafbefehl lohnt.
Hauptverhandlung?
Häufig kann man auch nach Erlass eines Strafbefehls noch eine Einstellung des Verfahrens erreichen – und zwar oft ohne Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht.
Geldstrafe zu hoch?
Tagessatz und Tagessätze sind verwirrend. Sprechen Sie mit einem Fachanwalt, ob sich in Ihrem Verfahren die Geldstrafe reduzieren lässt – ohne Risiko und ohne Hauptverhandlung.
Droht eine Vorstrafe?
Ein rechtskräftiger Strafbefehl ist eine Verurteilung – mit möglichen Folgen für Führungszeugnis, Beruf und Zukunft. Lassen Sie prüfen, ob sich das vermeiden lässt.
Engagierte & professionelle Verteidigung im Strafbefehlsverfahren
Informationen und Praxistipps zu Ihrem Strafbefehl
Was bedeutet Tagessätze im
Strafbefehl?
Was bedeuten Tagessätze?
Tagessätze tauchen in jedem Strafbefehl auf, der zu einer Geldstrafe verurteilt.
Regress – Wann die Versicherung zurückfordert
Häufig übersehen – der Regress nach einem Strafbefehl wegen Fahrerflucht! Erfahren Sie, wann die Haftpflicht Regress fordert
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Einspruch gegen Strafbefehl:
Risiko und Chance
Ein Einspruch gegen den Strafbefehl die Situation verbessern – oder alles noch schlimmer machen. Wann lohnt sich der Einspruch?
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Strafbefehl & Urteil-
Unterschiede?
Was ist der Unterschied zwischen einem Strafbefehl und einem Urteil? Gibt es überhaupt Unterschiede?
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Einspruch ohne
Hauptverhandlung?
Kann man den Strafbefehl ohne Hauptverhandlung loswerden? Ja, das geht in vielen Fällen.
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Strafbefehl Bedeutung
Was bedeutet „Strafbefehl“? Welche Bedeutung hat ein Strafbefehl? Im Allgemeinen? Und vor allem für Sie persönlich?
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Vorstrafe durch Strafbefehl?
Führt ein Strafbefehl zu einer Vorstrafe? Was steht nach einem Strafbefehl wegen Fahrerflucht im Register?
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Fristen beim Strafbefehl
Welche Fristen gelten beim
Strafbefehl? Was passiert, wenn man eine Frist versäumt?
Was kostet ein Fachanwalt?
Verteidigung muss bezahlbar sein. Aber wie viel kostet ein Fachanwalt bei einem Strafbefehl wegen Fahrerflucht?
WeiterlesenErfolgreiche Verteidigung – aus Sicht meiner Mandanten
Echte Bewertungen von anwalt.de
Sehr sachlich, verständlich und nachvollziehbar
anwalt.de am 14.10.2024
sehr sachlich, verständlich und nachvollziehbar Dazu angenehme und sehr freundliche Kommunikation Äußerst empfehlenswert!
Sehr zu empfehlen!
anwalt.de am 27.12.2023
Hier wurde nicht nur die fachliche Kompetente durch exzellente Beratung und Ausführung, sondern auch die psychologische (Empathie) sehr gut bedient. Vielen Dank!
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
anwalt.de am 14.12.2023
Ein Strafbefehl ist nicht zu unterschätzen. Wer denkt, man schafft das ohne Strafverteidiger, der irrt. Herr Fachanwalt Popken ist sehr kompetent, freundlich und hat mich umfassend beraten. Zur Hauptverhandlung ist er angereist, hat mir vertrauenswürdig zur Seite gestanden und konnte die Einstellung meines Verfahrens bewirken. Fazit: Ein herzlicher Dank und absolute Weiterempfehlung!
Ermittlungsverfahren Strafrecht (eingestellt)
anwalt.de am 11.08.2023
Der Kontakt war 1A: rasch, freundlich, kompetent, hilfsbereit und sehr fair in Kostenfragen.
Vertretung bei Regressforderung
anwalt.de am 04.05.2023
Herr Popken ist ein kompetenter, unkomplizierter und netter Anwalt. Er hat meinem Mann in einem schwierigen Fall geholfen und ein positives Ergebnis erzielt. Wir möchten uns herzlich bedanken und können Herrn Popken nur weiterempfehlen.
Verteidigung Strafbefehl Verkehrsunfallflucht
anwalt.de am 04.05.2023
Ich bin sehr zufrieden; Herr Popken hat mich sehr gut beraten und konnte eine Einstellung des Verfahrens bewirken.
Beratung Strafbefehlsverfahren
anwalt.de am 04.05.2023
Mich hat Herr Popken kompetent und freundlich beraten. Seine Einschätzung des Falls war objektiv geleitet und nicht dem eigenen Verdienst, kurzum fair. Fazit: empfehlenswert!
Bewertung eines Strafbefehls
anwalt.de am 28.04.2023
Herr Popken hat zwar in Aussicht gestellt, dass ein Einspruch gegen einen an mich ergangenen Strafbefehl zum Erfolg führen könnte und seine konstruktive Herangehensweise an meinen Fall hat mir auch zugesagt, aber mir war gleichwohl das Risiko, dass wir scheitern könnten, als zu groß erschienen und so bin ich unmittelbar nach seiner Einschätzung wieder ausgestiegen.
Sprechen wir über Ihren Strafbefehl!
In einem kurzen Telefonat kann ich Ihren Strafbefehl einschätzen und Ihnen sagen, welche Optionen Sie haben. Kostenlos, unverbindlich und ohne Zeitdruck. Wenn Sie möchten, übernehme ich danach Ihre Verteidigung – wenn nicht, haben Sie zumindest Klarheit.
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PDF-Ratgeber zum Strafbefehl und Einspruch
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FAQ
Häufige Fragen zum Strafbefehl und zur Erstberatung.
Was ist eine Erstberatung zum Strafbefehl
In einem Erstgespräch kann ich Ihnen eine erste Orientierung in Ihrem Strafbefehlsverfahren geben. Ich kann Ihnen die Folgen Ihres Strafbefehls erläutern und Ihre Handlungsoptionen. Auch werde ich Ihnen in der Regel eine erste Einschätzung geben können, ob sich der Einspruch in Ihrem Verfahren lohnt.
Was kostet die Ersteinschätzung?
Unser Erstgespräch ist kostenlos und für Sie vollkommen unverbindlich. Sie können mich im Anschluss mit der Verteidigung gegen Ihren Strafbefehl beauftragen – oder auch nicht.
Ist das Gespräch vertraulich und geschützt?
Selbstverständlich. Ich bin Rechtsanwalt und unterliege der Schweigepflicht. Auch wenn Sie mich nach unserem Gespräch nicht mandatieren, ist der Inhalt unseres Gesprächs absolut vertraulich.
Wie lange dauert es, bis ich meinen Rückruf erhalte?
Sie können gerne eine Zeit angeben, in der ich Sie zurückrufen soll. Ich versuche dann, den Termin so einzurichten oder Ihnen per E-Mail Bescheid zu geben. Wenn Sie keinen Wunschtermin angeben, melde ich mich so schnell es geht – oft binnen weniger Stunden.
Wie sind die Chancen bei einem Einspruch gegen den Strafbefehl?
Das hängt natürlich vom konkreten Fall ab. Generell bieten Strafbefehlsverfahren aber überdurchschnittlich gute Verteidigungsmöglichkeiten. In vielen Fällen lässt sich eine Einstellung erreichen – oft sogar ohne Hauptverhandlung. Damit vermeidet man die Vorstrafe und die weiteren Konsequenzen einer Verurteilung. Wie es in Ihrem konkreten Fall aussieht, erkläre ich Ihnen gern in unserem Erstgespräch.
Wie lange läuft meine Einspruchsfrist?
Die Frist für den Einspruch gegen den Strafbefehl beträgt genau zwei Wochen ab Zustellung. Das Zustellungsdatum finden Sie handschriftlich auf dem gelben Briefumschlag notiert. Ab diesem Datum läuft die Frist. Der Einspruch muss innerhalb der zwei Wochen bei Gericht eingehen.