Was kostet ein Fachanwalt?

Sie haben einen Strafbefehl wegen Fahrerflucht erhalten und fragen sich: Was kostet mich ein Anwalt? Die Antwort überrascht viele: Oft ist der Anwalt günstiger als die Folgen eines rechtskräftigen Strafbefehls. Hier erfahren Sie, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen – und warum sich die Investition oft lohnt.

Der Strafbefehl liegt vor Ihnen. Die Frist läuft. Und Sie überlegen: Kann ich mir einen Anwalt leisten? Diese Frage stellen sich viele Betroffene. Die gute Nachricht: Die Kosten sind überschaubarer als Sie denken – und oft wirtschaftlich sinnvoller als den Strafbefehl zu akzeptieren.

Die zwei Kostenmodelle: Vereinbarung oder gesetzliche Gebühren

Vergütungsvereinbarung

Anwalt und Mandant können das Honorar frei vereinbaren. Üblich sind:

  • Pauschalvereinbarungen für das gesamte Verfahren oder Teile davon
  • Stundenhonorare nach Zeitaufwand
  • Kombinationen aus beiden Modellen

Bei Vergütungsvereinbarungen zahlen Sie in der Regel mehr als nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dafür wissen Sie bei einem Pauschalhonorar genau, welche Kosten auf Sie zukommen.

Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Das RVG legt seit dem 1. Juni 2025 neue Gebührensätze fest. Die meisten Anwälte rechnen im Strafbefehlsverfahren nach diesen gesetzlichen Gebühren ab. Das RVG arbeitet mit Rahmengebühren – der Anwalt bestimmt die konkrete Gebühr nach Umfang und Schwierigkeit des Falls.

Was kostet ein typisches Verfahren?

Beispielrechnung 1: Einstellung nach Einspruch gegen Strafbefehl

Sie kommen mit dem Strafbefehl zum Anwalt. Dieser legt Einspruch ein, beantragt Akteneinsicht und erreicht eine Einstellung gegen Geldauflage ohne Hauptverhandlung. Bei Abrechnung nach der Mittelgebühr (durchschnittlicher Umfang und Schwierigkeit) entstehen folgende Kosten:

PositionBetrag
Grundgebühr (Nr. 4100 VV)240,00 Euro
Verfahrensgebühr gerichtliches Verfahren (Nr. 4106 VV)198,00 Euro
Zusatzgebühr wegen Einstellung (Nr. 4141 VV)198,00 Euro
Kosten für Kopien (ca. 45 Blatt, Nr. 7000 VV)22,50 Euro
Auslagenpauschale (Post/Telekommunikation, Nr. 7002 VV)20,00 Euro
Umsatzsteuer 19%128,92 Euro
Gesamtsumme807,42 Euro

Beispielrechnung 2: Verteidigung in der Hauptverhandlung

Sie kommen mit dem Strafbefehl zum Anwalt. Nach Einspruch und Akteneinsicht kommt es zur Hauptverhandlung. Bei Abrechnung nach der Mittelgebühr entstehen folgende Kosten:

PositionBetrag
Grundgebühr (Nr. 4100 VV)240,00 Euro
Verfahrensgebühr gerichtliches Verfahren (Nr. 4106 VV)198,00 Euro
Terminsgebühr (Nr. 4108 VV)330,00 Euro
Kosten für Kopien (ca. 45 Blatt, Nr. 7000 VV)22,50 Euro
Auslagenpauschale (Post/Telekommunikation, Nr. 7002 VV)20,00 Euro
Umsatzsteuer 19%154,00 Euro
Gesamtsumme964,50 Euro

Wichtig: Dies sind typische Beispiele. Die Gebühren können je nach Aufwand höher oder niedriger ausfallen.

Die versteckten Kosten eines rechtskräftigen Strafbefehls

Bevor Sie aus Kostengründen auf einen Anwalt verzichten, bedenken Sie die Folgekosten eines rechtskräftigen Strafbefehls:

  • Geldstrafe: Oft 30-40 Tagessätze (z.B. 1.200 Euro)
  • Gerichtskosten: um die 80 Euro
  • Regress der Versicherung: Häufig 2.500 Euro (in schweren Fällen 5.000 Euro)
  • Punkte in Flensburg: 2-3 Punkte
  • Eventuelle berufliche Nachteile: Bei Vorstrafe

Unter dem Strich: Selbst wenn Sie Anwaltskosten und eine Geldauflage zahlen, ist das oft günstiger als Strafbefehl plus Regress.

Wann trägt die Rechtsschutzversicherung die Kosten?

Die Rechtsschutzversicherung zahlt im Strafrecht nicht bei Verurteilung wegen einer Vorsatztat. Da Fahrerflucht nur vorsätzlich begangen werden kann, gilt:

  • Bei Verurteilung: Versicherung zahlt nicht
  • Bei Einstellung: Versicherung zahlt (wenn Verkehrsstrafrechtsschutz besteht)
  • Bei Freispruch: Landeskasse zahlt

Da in vielen Fällen eine Einstellung erreicht werden kann, übernimmt die Rechtsschutzversicherung oft die Anwaltskosten.

Kostenbeispiel: Mit und ohne Anwalt

Ohne Anwalt:

  • Strafbefehl: 40 Tagessätze à 30 Euro = 1.200 Euro
  • Gerichtskosten: 80 Euro
  • Regress der Versicherung: 2.500 Euro

Gesamt: 3.780 Euro (plus Punkte, eventuell Vorstrafe)

Mit Anwalt (Einstellung nach Einspruch):

  • Anwaltskosten nach Mittelgebühr: 807 Euro
  • Geldauflage: z.B. 900 Euro

Gesamt: 1.707 Euro (keine Punkte, kein Eintrag)
Ersparnis: 2.073 Euro

Mit Anwalt (Freispruch nach Hauptverhandlung):

  • Anwaltskosten: werden der Staatskasse auferlegt
  • Geldstrafe: 0 Euro

Gesamt: 0 Euro (keine Punkte, kein Eintrag, kein Regress)

Info-Box

Aber Achtung: Bei Verurteilung nach Hauptverhandlung zahlen Sie Anwaltskosten UND Strafe! Deshalb ist es wichtig, dass Ihnen der Anwalt im Vorfeld die Chancen darlegt. Manchmal kann auch ein Anwalt nichts erreichen – dann ist es sinnvoller, den Strafbefehl zu akzeptieren.

Transparenz ist wichtig

Ein Anwalt sollte:

  • Die voraussichtlichen Kosten erklären
  • Auf Risiken hinweisen
  • Eine Prognose hinsichtlich der Erfolgsaussichten geben können
  • Erklären können, ob seine Beauftragung wirtschaftlich sinnvoll ist.
  • Die Rechtsschutzversicherung prüfen

Fragen Sie nach: Welche Kosten entstehen? Was passiert, wenn das Verfahren länger dauert? Wie sind die Risiken?

Fazit: Bei Unfallflucht „lohnt sich“ ein Anwalt

Die Kosten für einen Fachanwalt bei einem Strafbefehl wegen Fahrerflucht liegen typischerweise zwischen 800 und 1.500 Euro. Das mag viel erscheinen – ist aber oft günstiger als die Alternative.

Bedenken Sie:

  • Ein rechtskräftiger Strafbefehl kostet meist mehr (Strafe + Regress)
  • Die Nebenfolgen (Punkte, Vorstrafe, Fahrverbot) sind oft schwerwiegender als die Geldstrafe
  • Eine Einstellung ist in vielen Fällen möglich
  • Die Rechtsschutzversicherung zahlt oft

Besonders erfolgversprechend ist die Abwehr bei:

  • Einstellung des Strafverfahrens gegen Geldauflage
  • Kurzer Zeit zwischen Unfall und polizeilicher Aufklärung
  • Überhöhten Forderungen (über 2.500 Euro)

Mein Tipp: Lassen Sie zumindest eine Ersteinschätzung geben. So treffen Sie eine informierte Entscheidung – statt aus Kostengründen aufzugeben.

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    FAQ

    Häufige Fragen zu den Tagessätzen bei einem Strafbefehl.

    Gibt es Prozesskostenhilfe bei Fahrerflucht?

    Im Strafrecht gibt es keine Prozesskostenhilfe, wie sie aus dem Zivilrecht bekannt ist. Wenn Sie wegen Fahrerflucht beschuldigt werden, können Sie keine PKH beantragen. In Ausnahmefällen kann ein Pflichtverteidiger beigeordnet werden – allerdings nur bei besonderer Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage, nicht allein wegen fehlender finanzieller Mittel.


    Warum können die Anwaltskosten bei einer Vergütungsvereinbarung höher sein als nach dem RVG?

    Das RVG legt gesetzliche Rahmengebühren fest, an denen sich die meisten Anwälte in Strafbefehlsverfahren orientieren. Bei einer freien Vergütungsvereinbarung – etwa einem Pauschal- oder Stundenhonorar – liegt der Preis in der Regel darüber. Der Vorteil: Sie wissen bei einer Pauschale vorab genau, was auf Sie zukommt. Bei RVG-Abrechnung hängen die Kosten vom Verfahrensverlauf ab und sind deshalb schwerer kalkulierbar.


    Was zahlt die Rechtsschutzversicherung, wenn das Verfahren eingestellt wird – und was nicht?

    Bei einer Einstellung übernimmt die Rechtsschutzversicherung in der Regel die Anwaltskosten, sofern Verkehrsstrafrechtschutz besteht. Die Geldauflage selbst müssen Sie jedoch immer selbst tragen. Bei einer Verurteilung wegen Fahrerflucht – einer Vorsatztat – zahlt die Versicherung hingegen nicht. Deshalb kann eine erfolgreiche Verteidigung mit Einstellung auch versicherungsrechtlich den entscheidenden Unterschied machen.


    Muss ich bei einem Freispruch trotzdem meinen Anwalt bezahlen?

    Nein – bei einem Freispruch werden nicht nur die Verfahrenskosten, sondern auch Ihre Anwaltskosten der Staatskasse auferlegt. Allerdings nur bis zur Höhe der gesetzlichen RVG-Gebühren. Haben Sie mit Ihrem Anwalt ein höheres Honorar vereinbart, tragen Sie die Differenz selbst.